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    Lieferung und Zahlungsbedingungen

    1. Definitionen

    In diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

    1.1 ‘Loyalty2be’: Die Nutzer dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen handeln unter dem Namen: Loyalty2be, mit Sitz in Fonteinkruid 6c, 3931 WX Woudenberg. 1.2 “Auftraggeber”: Die Person, die eine Veranstaltung bestellt hat oder in deren Namen Loyalty2be eine Veranstaltung organisiert. 1.3 “Lieferant”: Die Person, die der Auftraggeber ist, der Loyalty2be Waren, Dienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen liefert. 1.4 “Veranstaltung”: Umfasst alle in einer Auftragsbestätigung mit Loyalty2be vereinbarten Einrichtungen/Leistungen. 1.5 “Andere Partei”: Auftraggeber, Künstler und/oder Lieferant.

    2. Umfang der Anwendung
    2.1 Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Auftragsbestätigungen von Loyalty2be, sowie für alle mit der Gegenpartei geschlossenen Verträge.
    2.2 Von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bestimmungen, auch wenn sie in den von der Gegenpartei verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, binden Loyalty2be nicht, es sei denn, sie wurden von Loyalty2be vorher ausdrücklich schriftlich anerkannt.

    3. Allgemein
    3.1 Unter der Lieferung von Dienstleistungen und Gütern ist zu verstehen: die Durchführung von Veranstaltungen, Festen und Events im weitesten Sinne des Wortes, was auch die Bereitstellung von Catering, Unterhaltung, Dekorationselementen, audiovisuellen Mitteln, Personal, Locations, Transporten usw. umfasst.

    4. Angebote/Vereinbarungen
    4.1 Die Angebote von Loyalty2be sind stets freibleibend, sofern nicht anders angegeben. Die Preise sind für die im Angebot angegebene Dauer gültig und gelten nur für das betreffende Angebot. Unvorhergesehene Preiserhöhungen, die außerhalb des Einflussbereiches von Loyalty2be liegen, sowie Zählfehler können in einem Endvertrag weitergegeben werden. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung von Loyalty2be an den Kunden, die von beiden Parteien unterschrieben wird, kommt ein Vertrag zustande.
    4.2 Loyalty2be versendet die Liefer- und Zahlungsbedingungen nur auf Anfrage.
    4.3 Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde, die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

    5. Zahlungskonditionen
    5.1 Bei Abschluss eines Vertrages mit Loyalty2be ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % (inkl. MwSt.) des veranschlagten Gesamtbetrages zu leisten, es sei denn, die Parteien haben eine andere Vereinbarung getroffen. Die 2. Rate in Höhe von 60% (inkl. MwSt.) ist eine Woche vor dem Veranstaltungstermin auf das Konto von Loyalty2be zu überweisen. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung.

    6. Anzahl der Gäste
    6.1 Wenn die Anzahl der bei einer Bestellung angegebenen Gäste die von Loyalty2be für den Kunden erbrachten Leistungen beeinflusst, wendet Loyalty2be die folgende Regel an:
    Wenn sich die Anzahl der Gäste gegenüber der bestätigten Anzahl ändert, kann eine Neuberechnung erfolgen. Erhöhungen der bestätigten Gästezahl sollten Loyalty2be immer so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Für Anpassungen (nach oben) vor dem Ausführungsdatum kann keine Garantie übernommen werden.
    6.2¬†Für die Teile, an denen Dritte beteiligt sind, wie z. B. Standorte, gelten die Stornierungsregelungen der betreffenden Parteien.

    7. Buchungen für den Veranstaltungsort
    7.1 Bei der Anmietung von Locations durch Loyalty2be gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Location.

    8. Stornierung
    8.1 Wenn im Falle eines Vertrags im Sinne von Artikel 4 eine Dienstleistung von Loyalty2be erbracht wird, die später storniert wird, gilt für diese Stornierung Folgendes:
    a. Bei einer Stornierung, die mehr als 12 (zwölf) Monate vor dem Zeitpunkt erfolgt, an dem die erste Leistung aus dem Vertrag hätte erbracht werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, 15% des Buchungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) an Loyalty2be zu zahlen.
    b. Im Falle einer Stornierung mehr als 6 (sechs) Monate vor dem genannten Zeitpunkt muss der Kunde 30% des Buchungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) an Loyalty2be zahlen.
    c. Bei Stornierungen, die mehr als 2 (zwei) Monate vor dem geplanten Termin erfolgen, muss der Kunde 60 % des Buchungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) an Loyalty2be zahlen.
    d. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem geplanten Termin erfolgen, muss der Kunde 100 % des Buchungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) an Loyalty2be zahlen.
    8.2 Für die Dienstleistungen Dritter (z.B. für Unterhaltung, audiovisuelle Einrichtungen und die Anmietung von Räumlichkeiten) gelten die Stornierungsregeln, die der betreffende Dritte anwendet.

    9. Verlust/Beschädigung/Haftung
    9.1 Wenn von Loyalty2be zur Verfügung gestellte oder gemietete Waren fehlen, beschädigt oder zerbrochen sind, hat der Kunde Loyalty2be den Betrag zu zahlen, der mit dem Ersatz der betreffenden Waren verbunden ist, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Loyalty2be und/oder seiner Lieferanten vor.
    9.2 Die Teilnahme an Veranstaltungen von Loyalty2be erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
    9.3 Loyalty2be haftet in keiner Weise für Schäden oder Verletzungen, die während oder als Folge der Teilnahme an Veranstaltungen entstehen.
    9.4 Loyalty2be haftet in keinem Fall für Folgeschäden und direkte oder indirekte Betriebsschäden, auch nicht für Schäden, die von Untergebenen oder Hilfspersonen von Loyalty2be verursacht werden, wie z.B. angemietete Standorte und Lieferanten.

    10. Höhere Gewalt
    10.1 Liegt nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vor, kann Loyalty2be nach Benachrichtigung des Auftraggebers die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise stornieren. Als Fälle höherer Gewalt gelten: – behördliche Vorschriften und Auflagen, die eingehalten werden müssen – Unruhen – Streiks – Störungen in der Versorgung mit von Dritten zu liefernden Waren sowie in der Wasser- und Energieversorgung – Ausfall der für eine ordnungsgemäße Ausführung unserer Leistungen erforderlichen Anlagen – Feuer oder Unfälle – extreme Witterungsbedingungen, wenn kein Indoor-Programm zur Verfügung steht, wie starker Regen, Gewitter, Hagel und starke Windböen.

    11. Teilnehmer und ihre Verpflichtungen
    11.1 Loyalty2be behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einer von Loyalty2be organisierten Aktivität auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Teilnehmer nicht in der Lage ist, an einer Aktivität teilzunehmen.
    11.2 Sollte ein Teilnehmer Schwierigkeiten verursachen oder wahrscheinlich verursachen und/oder ein inakzeptables Verhalten an den Tag legen, kann Loyalty2be entscheiden, ihn von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne eine Rückerstattung zu gewähren.

    12. Zusätzliche Kosten
    Sollten zwischen der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und dem Veranstaltungstermin zusätzliche Kosten anfallen, wird Loyalty2be immer die Zustimmung des Kunden einholen, vorzugsweise in schriftlicher Form.

    13. Urheberrecht
    Das Urheberrecht an einer Produktion liegt zu jeder Zeit bei Loyalty2be und kann nicht übertragen werden.

    14. Buma
    14.1 Der Kunde als Endnutzer hat die Musiklizenzgebühren für die Veranstaltung direkt an die BUMA zu zahlen. Die Verantwortung und das Risiko für die Bezahlung dieser Rechte liegen vollständig beim Kunden, der auch der Endnutzer ist.

    15. Beanstandungen
    15.1 Reklamationen in Bezug auf die von Loyalty2be organisierte Aktivität/Veranstaltung oder das gelieferte Produkt müssen innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Aktivität/Veranstaltung oder nach Erhalt des Produkts schriftlich bei Loyalty2be eingereicht werden.
    15.2 Die Einreichung von Reklamationen entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die von Loyalty2be gestellte Rechnung fristgerecht zu bezahlen.

    16. Rechtsstreitigkeiten
    16.1 Auf die von Loyalty2be geschlossenen Verträge, für die diese Bedingungen gelten, findet niederländisches Recht Anwendung. Etwaige Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht verhandelt.